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Presseinformation - 21.09.2011

Große Verunsicherung in Schulen und Kindergärten mit diabetischen Kindern

Aus Wissensmangel wird diabetischen Kindern vieles verweigert, was ihnen gut tun würde. Selbsthilfegruppen starten Schulungen für die Betreuer, doch wäre eine österreichweit gemeinsame Vorgehensweise dringend notwendig, fordert die ÖDG.

Aktuell erkranken jedes Jahr rund 250-300 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren an einem Diabetes Mellitus Typ 1, Tendenz stark steigend. In den letzten 10 Jahren haben sich diese Zahlen verdoppelt, und immer jüngere Kinder unter 5 Jahren sind davon betroffen (Quelle: Schober et al., J. Pediatr 2009).

Unterstützung bei Insulinabgabe nötig

Diese Kinder müssen mehrfach am Tag Ihren Blutzucker messen, das Essen bezüglich des Kohlenhydrat-Gehalts berechnen und eine entsprechende Menge Insulin dafür abgeben.
Mehr als 90% der Kinder haben inzwischen eine flexible Insulintherapie mit einer Insulin­pumpe oder eine funktionelle Therapie mit einem Insulin-Pen. Sie benötigen altersabhängig eine entsprechende Unterstützung durch Erwachsene, die für diese nicht schwer zu lernen wäre. Zu Hause wird dieser Part von der Familie übernommen, denn jüngere Kinder können diese Maßnahmen nicht zur Gänze selbstständig durchführen. Viele Kinder/Jugendliche tragen Insulinpumpen, auch hierzu ist eine Einschulung notwendig.

Gleich leistungsfähig

Diabetische Kinder sind genauso leistungsfähig wie stoffwechselgesunde Kinder. Doch sind erfahrungsgemäß Betreuer und Lehrer in diesen Fällen ohne eingehende Instruktion sehr verunsichert, was immer wieder dazu führt, dass Kindern die Teilnahme am Schulsport, an Klassenausflügen oder Sportwochen verweigert wird. Eine persönliche Tragödie für viele Kinder mit großen Nachteilen für deren Entwicklung und Integration!

Dabei wären lediglich wenige, wichtige Regeln zu beachten, um ernste Zwischenfälle zu vermeiden. Denn in Krisensituationen (z.B. Unterzuckerung, aber auch Hyperglykämie) sind die betroffenen Kinder auf das Verständnis und die Unterstützung der Betreuungspersonen angewiesen.

Rechtliche Situation ungenügend geklärt

Die Betreuung im Kindergarten und der Schule wird höchst unterschiedlich gehandhabt. Das ist kein Wunder, kommt neben dem Hauptproblem des mangelnden Wissens auch noch eine ungenügend geklärte Rechtslage hinzu. Denn es ist die Abgabe von Insulin rechtlich nicht eindeutig geklärt, andererseits brauchen die Kinder in einigen diabetesbezogenen Situationen informierte Erwachsene, die aktiv helfen.

Schulungen durch Diabetes Teams von Behandlungszentren

Betreuende Diabetes-Teams der verschiedenen Behandlungszentren versuchen nach Bedarf eine entsprechende Schulung für die Betreuer des jeweiligen Kindes zu organisieren, doch gibt es dafür es keine eindeutige Vorgehensweisen oder Reglementierungen, geschweige denn Finanzierungen.

Im Wiener Raum übernimmt zum Beispiel Frau Perneczky von der Selbsthilfegruppe ÖDV (Österreichische Diabetiker Vereinigung) engagiert diese nötigen Schulungen. Aber ihre zeitlichen Kapazitäten sind limitiert und ihre anfallenden persönlichen Kosten werden weder von der Krankenkasse, noch von den Betreuungseinrichtungen übernommen.

"Nach erfolgter Schulung und Rücksprache mit den Eltern und dem behandelnden Diabetes­team zeigt sich meist eine zufriedenstellende bis sehr gute Betreuungssituation für das Kind", berichtet die Kinderärztin Prof. Dr. Birgit Rami-Merhar von der ÖDG. Das Kind kann dann bei allen Sportaktivitäten und Ausflügen mitmachen. "Leider gibt es andererseits auch Extremfälle, wo Kindern mit Diabetes Mellitus Typ 1 sogar der Besuch des Kindergartens verweigert wird", beklagt Rami-Merhar, was für diese Familien oft eine große finanzielle Belastung bedeutet, da ein Elternteil – meist die Mutter – dann keiner Arbeit nachgehen kann.

Die Schwierigkeit liegt sowohl in der Heterogenität der Betreuungseinrichtungen (Kinder­garten, Schule, Hort) wie auch in den Zuständigkeiten (private Träger, Gemeinden, Länder, Bund). "Nachdem jedoch immer mehr Kinder mit Diabetes Mellitus Typ 1 in unsere Kindergärten und Schulen kommen, brauchen wir eine koordinierte Vorgehensweise mit klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen!" appelliert Rami-Merhar. 

Ao. Univ. Prof. Dr. Birgit Rami-Merhar
Bildnachweis: 
Ao. Univ. Prof. Dr. Birgit Rami-Merhar
   

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